KONTAKT
BASTEK | RECHTSANWÄLTE
HEIDELBERG
Bunsenstr. 20
69115 Heidelberg
Telefon: 06221 - 805 370
Telefax: 06221 - 805 339
E-Mail schreiben
Kontakt Button
News / AKTUELLES
Steuerstrafrecht: Entzug der Zulassung als Nebenfolge einer Steuerstraftat
Neben der eigentlichen Strafverfolgung nach § 370 AO mit einer Geld- oder Freit...
Erfolgreiche Selbstanzeige nach § 371 Abgabenordnung: Wann kann sie zum Erfolg führen?
Einleitung: Die Selbstanzeige nach § 371 der Abgabenordnung (AO) ermöglicht St...
GmbH-Recht und Steuern: Abgabepflicht zur Steuererklärung auch bei ruhender Gesellschaft
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte darüber zu entscheiden, ob die formlose...

Rechtsanwalt Bastek vertritt Sie vor dem Arbeitsgericht in Heidelberg

Gut, wenn sich Streit am Arbeitsplatz ohne Gericht beilegen lässt. Wir prüfen Ihre Ansprüche und vermitteln diese zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. So lässt sich viel „zerbrochenes Porzellan“ vermeiden und die Stimmung am Arbeitsplatz erhalten.

Die meisten Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis führen jedoch vor das Arbeitsgericht. Im Gerichtsbezirk Heidelberg und Mannheim ist grundsätzlich das Arbeitsgericht Mannheim zuständig, für Streitigkeiten mit Arbeitsort Heidelberg entscheiden die Kammern Heidelberg. Landläufig werden diese Kammern aber auch - formell unrichtig - als „Arbeitsgericht Heidelberg“ bezeichnet.

Wie läuft das Verfahren vor dem Arbeitsgericht ab?
Der Arbeitsgerichtsprozess ist ein „besonderer“ Zivilprozess mit einer einfachen Grundstruktur: In erster Instanz besteht kein Anwaltszwang, jede Partei kann den Prozess also selbst führen – und verlieren. Die Erfahrung zeigt daher, dass es durchaus empfehlenswert ist, sich im Verfahren anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. Das gilt natürlich insbesondere dann, wenn man damit rechnen muss, dass sich die Gegenseite ebenfalls anwaltlicher Hilfe bedient.

Die eingereichte Klage wird dem Beklagten durch das Gericht zugestellt. Dann bestimmt der Vorsitzende Richter einen Termin zur Güteverhandlung. In der Praxis findet der Gütetermin schon zwei bis drei Wochen nach Klageerhebung statt – eine erhebliche und vorteilhafte Verkürzung der im Zivilverfahren sonst üblichen „Wartezeiten“ bis zur mündlichen Verhandlung.

In der ersten Verhandlung - der Güteverhandlung - erörtert der Vorsitzende Richter mit den Parteien die Rechtsstreitigkeit, gerade auch mit dem Ziel der gütlichen Einigung. Eine umfassende Erörterung der Sachlage ist in der Regel in diesem Stand des Verfahrens noch nicht möglich. Dennoch sollten die Parteien auf Fragen des Gerichts eingestellt sein, die der Aufklärung des Sachverhaltes dienen. Einigen sich die Parteien, so wird ein gerichtlicher Vergleich protokolliert.



Eine solche Einigung kann vielgestaltig sein: Von der Fortsetzung und Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses bis zur Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes sind viele Lösungen des Rechtstreits durch einen Vergleich möglich.

Kommt eine gütliche Einigung nicht zustande, wird ein Termin zur streitigen Verhandlung, dem sogenannten Kammertermin, bestimmt. Der Name der Verhandlung rührt daher, dass auch ehrenamtliche Richter an ihr teilnehmen. Spätestens jetzt kann anwaltlicher Rat unabdingbar sein, weil der Vorsitzende Richter zur Vorbereitung der streitigen Verhandlung regelmäßig Schriftsatzfristen für Vortrag der Parteien zum Sachverhalt und zur Rechtslage setzen wird.

Das Gericht erforscht den Sachverhalt nicht von Amts wegen. Es kann nur den Sachverhalt berücksichtigen, den die Parteien vorgetragen haben.

Erfahrungsgemäß findet die Kammerverhandlung zwei bis sechs Monate nach der Güteverhandlung statt. Der Rechtsstreit wird dann umfassend erörtert, gegebenenfalls findet auch eine Beweisaufnahme statt. Auch im Kammertermin ist noch eine Einigung der Parteien möglich. Falls diese wiederum nicht zustande kommt entscheidet das Arbeitsgericht durch Urteil.

Adressen der Arbeitsgerichte in Heidelberg und Mannheim:

Arbeitsgericht in Heidelberg (ArbG Mannheim, Kammern Heidelberg):

Vangerowstr. 20, 69115 Heidelberg
Telefonzentrale: (0 62 21) 4 38 56-0
Telefax: (0 62 21) 4 38 56-25

Arbeitsgericht in Mannheim:

E 7, 21, 68159 Mannheim
Telefonzentrale: (06 21) 2 92-0
Telefax: (06 21) 2 92-13 11

Ich vertrete Sie vor dem Arbeitsgericht in Heidelberg und Mannheim. Kontaktieren Sie mich über das Kontaktformular oder telefonisch unter
Tel.: 06221 - 805 370

Rechtsanwalt und Fachanwalt Steffen Bastek, LL.M. - Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg.