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Arbeitsgericht Rechtsschutzversicherung

Eines vorab: Die Kosten eines Verfahrens vor dem Arbeitsgericht sind sehr überschaubar. Die Frage der Kosten sollte daher niemanden davon abhalten, sein Recht notfalls auch in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren zu suchen.

Dass die Kosten eines Verfahrens vor dem Arbeitsgericht moderat sind, liegt in erster Linie an vier Faktoren:

1) Zunächst, weil zumeist eine Rechtsschutzversicherung besteht, die - bis auf einen eventuell vereinbarten Selbstbehalt in Höhe von € 150.- - alle Verfahrenskosten trägt. Wir fragen für Sie gerne bei der Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage an, so dass ein Verfahren für Sie annähernd kostenfrei geführt werden kann.

2) Auch wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, sind die Kosten überschaubar. Zum einen, weil als Streitwerte, die einer Kostenberechnung des Gerichts und der Anwälte zugrundeliegen, etwa bei Kündigungsschutzklagen lediglich mit dem dreifachen Bruttomonatsgehalt angenommen werden. Konkret bedeutet dass, das der Kläger bei einem Bruttomonatsverdienst von beispielsweise 
€ 2.300 mit anwaltlichen Gebühren in Höhe von rund € 1.400 rechnen muss - für das ganze Verfahren vor dem Arbeitsgericht bei Abrechnung einer Verfahrens- und einer Termingebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

3) Zum anderen, weil im Verfahren vor den Arbeitsgerichten der ersten Instanz keine Gerichtskosten durch die Gerichtskasse erhoben werden.

4) Schließlich auch deshalb, weil im arbeitsgerichtlichen Verfahren unabhängig vom Ergebnis (Klage verloren oder gewonnen) jede Partei nur die eigenen Kosten (also die des eigenen Anwalts) tragen muss. Insoweit weicht die Regelung für das arbeitsgerichtliche Verfahren von dem der allgemeinen Zivilgerichte (Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht) ab.

Im Ergebnis bedeutet dies für Sie als Mandant, dass Sie bei vorhandener Rechtsschutzversicherung mit geringem oder gegebenenfalls sogar ohne eigenes Kostenrisiko Ihr Recht vor dem Arbeitsgericht durchsetzen können. Sprechen Sie uns an, wir holen alle Informationen für Sie ein und besprechen alle Kosten mit Ihnen, bevor wir für Sie vor dem Arbeitsgericht tätig werden.