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Rechtsanwalt Bastek hilft bei Einspruch gegenüber dem Finanzamt Heidelberg

Einspruch gegen Steuerbescheid

Sie wollen sich gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid des Finanzamtes Heidelberg zur Wehr setzen? Dann müssen Sie zunächst beachten, dass ein Einspruch gegen den Steuerbescheid regelmäßig nur innerhalb eines Monats nach Zugang bei Ihnen möglich ist. Eine entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung ist dem Steuerbescheid beigefügt. Der Bescheid gilt im Inland am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt.

Rechtsanwalt Bastek ist gleichzeitig Fachanwalt für Steuerrecht und prüft zusammen mit Ihnen, ob ein solcher Einspruch Aussicht auf Erfolg hat. Oftmals führt ein Einspruch schon dazu, dass der ursprüngliche Steuerbescheid abgeändert wird. Ist dies nicht der Fall oder fällt die Änderung des Bescheides negativ aus, muss nach Zugang der Einspruchsentscheidung des Finanzamtes wiederum binnen einer Frist von einem Monat Rechtsmittel gegen den Einspruch eingelegt werden. Dieses Rechtsmittel ist die Klage zum Finanzgericht. Für Klagen gegen Steuerbescheide des Finanzamts Heidelberg ist das Finanzgericht Baden-Württemberg zuständig.

Selbstverständlich vertreten wir Sie nicht nur vor dem Finanzamt Heidelberg, sondern vor allen Finanzämtern und auch vor allen deutschen Finanzgerichten.

Nehmen Sie hier Kontakt zum Fachanwalt für Steuerrecht in Heidelberg auf.

Tipp: Sofern sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, klären wir für Sie, ob die Versicherung Deckungszusage erklärt und die Kosten des finanzgerichtlichen Verfahrens einschließlich der Anwaltsvergütung übernimmt.