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Steueranwalt in Heidelberg berät zu Schreiben der Steuerfahndungsstelle

Schreiben des Finanzamtes Mannheim-Neckarstadt, Steuerfahndungsstelle

Sie haben ein Schreiben der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes Mannheim-Neckarstadt oder einer anderen Steuerfahndung erhalten?

Sie werden aufgefordert, Ihrer erhöhten Mitwirkungspflicht gemäß § 90 Abs. 2 AO nachzukommen und Auskunft über Kapitalanlagen im Ausland zu geben?

Spätestens dann sollten Sie folgende Punkte beachten:

1. Die Aufforderung des Finanzamtes ist - unter Einhaltung der genannten Frist - unbedingt zu beachten, weil ansonsten weitere Ermittlungen und damit eine „Sperre“ für die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige droht.
2. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, sich im Rahmen einer Stellungnahme selbst strafrechtlich zu belasten. Um abzuschätzen, welche Einlassungen Sie inhaltlich abgegeben können bzw. müssen, sollten Sie den Rat eines versierten Steueranwaltes hinzuziehen, auch wenn Sie einen Steuerberater haben.
3. Lassen Sie genau prüfen, inwieweit Vermögenseinkünfte (Ausland und Inland) , d.h. Zinsen, Dividenden o.ä. noch nicht erklärt sind und die Erklärungspflicht noch nicht verjährt ist.
4. Erst dann (nach der Prüfung in Schritt 3) sollte eine rechtlich und steuerlich fundierte sowie vollständige Erklärung bzw. Stellungnahme vorbereitet und abgegeben werden.
5. Die Nacherklärung von Einkünften im Rahmen einer Selbstanzeige muss absolut vollständig sein. „Vergessen“ oder unsorgfältige Aufbereitung der Zahlen für die Stellungnahme gefährden den Erfolg der Selbstanzeige und erhöhen die Gefahr, dass es doch noch zu einem Strafverfahren kommt.

Eine abschließende Bemerkung: Wir raten ausdrücklich davon ab, ohne vorherigen anwaltlichen Rat telefonischen Kontakt mit dem Finanzamt zu suchen. Die dortigen Mitarbeiter reagieren bekanntermaßen freundlich. Das sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie ihren „Job“ machen. Und der besteht darin, Steuervergehen aufzudecken und zu verfolgen.
Lassen Sie sich daher VOR einer Reaktion gegenüber dem Finanzamt beraten.