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Selbstanzeige 2018

Die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige haben sich seit dem 01.01.2015 verschärft. Eine rechtzeitige Beratung zu den Voraussetzungen und vor allem Konsequenzen durch einen erfahrenen Fachanwalt für Steuerrecht empfiehlt sich aber mehr denn je. Die Folgen eines Strafverfahrens bei Steuerhinterziehung können existenzbedrohend sein. Zwar hängen die Rechtsfolge und das Strafmaß zunächst einmal entscheidend von der Höhe des Hinterziehungsbetrages ab. Allerdings sind gerade die Beträge, ab dem neuerdings noch mit einer Strafffreiheit gerechnet werden kann, auf ein sehr niedriges und daher leicht zu erreichendes Maß abgesenkt worden.

Straffreiheit wird seit 2015 bei einer Selbstanzeige bei einem Hinterziehungsvolumen von bis zu € 25.000 gewährt. Ist der Betrag höher, kann von Strafverfolgung nur bei Zahlung eines Zuschlages abgesehen werden, der je nach Höhe der Hinterziehung gestaffelt ist. Daneben muss der hinterzogene Betrag natürlich zurückgezahlt und verzinst werden. Ab einer hinterzogenen Summe in Höhe von € 100.000 muss mit einer Freiheisstrafe – gegebenenfalls auf Bewährung - gerechnet werden.

Aber auch die weiteren Folgen eines Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung sollten bedacht werden. Ist der Steuersünder etwa im öffentlichen Dienst beschäftigt, kann die Bestrafung im Steuerstrafverfahren recht schnell auch dienstliche Konsequenzen haben. Diese können von einer Kürzung von Bezügen bis zu einer Entlassung reichen. Gleiches gilt für Freiberufler wie Ärzte, Apotheker und Architekten, die ebenfalls berufsrechtliche Folgen bis hin zum Berufsverbot fürchten müssen, sollten Sie als Steuersünder erkannt werden.
Es geht daher bei einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung keineswegs nur ums Geld. Eine Steuerhinterziehung kann sich schnell auch zu einem existenzbedrohenden Problem ausweiten, der weit über den ursprünglichen Hinterziehungsbetrag hinausreicht.

Das „Vogel-Strauss-Prinzip“ ist daher im Falle einer Steuerhinterziehung gerade angesichts der verschärften Voraussetzungen völlig untauglich. Das zeigt jedenfalls unsere Erfahrung aus fast 20 Jahren in der Beratung und Begleitung von Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehungen.

Was ist dann die richtige Herangehensweise?

Vermutlich hat Ihnen die Sorge und Ungewissheit wegen der rechtlichen Konsequenzen bereits schlaflose Nächte bereitet. Das können Sie ändern.
Lassen Sie sich kompetent und von Fachleuten beraten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Sie erhalten umgehend einen Termin zur persönlichen, vertraulichen Beratung. Als Rechtsanwälte unterliegen wir absoluter Diskretion und beruflicher Schweigepflicht. Niemand außer uns und dem Finanzamt muss von der Selbstanzeige erfahren.

Wir prüfen für Sie die steuerliche Situation und die für Sie erwachsenden Verpflichtungen und Konsequenzen. Daraus entwickeln wir für Sie eine Strategie zur Offenlegung der Einkünfte und zur Vermeidung negativer Folgen für Sie als Steuerpflichtiger. Dazu gehört auch, die Rechtsfolgen auf bloße finanzielle Konsequenzen (Nachzahlung der Steuern, gegebenenfalls zuzüglich Zinsen und Geldstrafe) zu reduzieren und persönliche Folgen für Sie (öffentliches Strafverfahren vor dem Gericht, gegebenenfalls Haftstrafe und Vorbestrafung sowie berufliche Konsequenzen) zu vermeiden oder zumindest zu mildern.