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Selbstanzeige Kosten

In jeder Phase der Nacherklärung und Selbstanzeige entscheiden Sie selbst, was unternommen werde soll. Dabei ist gut zu wissen, dass eine Beratung zur Selbstanzeige durch den Fachanwalt - gemessen an der Rechtsfolge - nicht teuer ist:

Eine Erstberatung zur Selbstanzeige erhalten Sie als Privatperson bereits für € 190.- zzgl .USt.

Die Vergütung für die weitere Tätigkeit ist seit dem 01.01.2013 gesetzlich geregelt. Nach § 30 StBVV (Tabelle A) beträgt diese bei einer 10/10 Gebühr gerade einmal € 433.- netto (zzgl. USt.) pro Veranlagungsjahr, das nacherklärt werden soll. Das gilt, sofern die hinterzogene Steuer nicht mehr als € 8.000.- in diesem Jahr betrug.

Im Ergebnis werden bei kleineren Hinterziehungsbeträgen (bspw. Kapitaleinkünfte, Auslandsvermögen, Erbschaft mit Konto im Ausland) daher für das jeweilige nachzuerklärende steuerliche Veranlagungsjahr insgesamt nicht mehr als € 515,27 (gegebenenfalls zuzüglich Auslagen) an Gebühren entstehen. Diese Gebühren sind regelmäßig nicht höher, als hätte der Steuerschuldner gleich einen Steuerberater mit der Erklärung der Einkünfte beauftragt.
Die Kosten einer Selbstanzeige sollten daher kein Grund sein, weitreichende Folgen einer unterlassenen Nacherklärung von Einkünften in Kauf zu nehmen, die in ihrer Auswirkung unkalkulierbar sind. Nutzen Sie daher die Möglichkeit zu einem unverbindlichen und kostenlosen Kontaktgespräch mit einem erfahrenen Fachanwalt für Steuerrecht.