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Steueranwalt in Heidelberg, Mannheim, Ludwigshafen, Rhein-Neckar-Gebiet

Wenn es darum geht, strafrechtliche Konsequenzen einer Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung abzuwenden ist ihr Fachanwalt für Steuerrecht (Steueranwalt) der spezialisierte und erfahrene Ansprechpartner.
Als Steueranwalt mit ausgewiesener fachanwaltlicher Expertise und Erfahrung aus über 20 Jahren steht Ihnen Rechtsanwalt Steffen Bastek in Heidelberg, Mannheim und Umgebung zur Seite, wenn es mit dem Finanzamt Fragen zu klären gibt oder es „hart auf hart“ kommt.
Gleiches gilt für den Fall, dass ein Einspruch gegen ihren Steuerbescheid erfolglos geblieben ist. Auch hier ist der Steueranwalt der Experte, der vor den Finanzgerichten „zuhause“ ist und die einschlägigen Verfahrensordnungen - Abgabenordnung (AO) und Finanzgerichtsordnung (FGO) am besten kennt.

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Fachanwalt für Steuerrecht Steffen Bastek, LL.M.
Fachanwalt für Steuerrecht Steffen Bastek, LL.M.
KOSTENTRANSPARENZ

Die erste telefonische Kontaktaufnahme mit uns ist für Sie kostenlos. Im ersten Telefonat Gespräch schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir prüfen dann umgehend, ob wir Ihr Anliegen von uns grundsätzlich beraten werden kann und wir Sie anwaltlich vertreten können.

Soweit überschaubar, teilen wir Ihnen selbstverständlich schon bei der ersten Besprechung das zu erwartende Honorar mit.

RECHTSCHUTZVERSICHERUNG

Wir prüfen mit Ihnen, ob eine vorhandene Rechtsschutzversicherung (RSV) einen sogenannten Spezial-Straf-Rechtsschutz-Tarif umfasst. Dann trägt die Rechtsschutzversicherung im Rahmen dieses Spezial-Rechtsschutzes die Rechtsanwaltskosten für die Verteidigung im Steuerstrafverfahren.
Bei einem umfassenden Versicherungsschutz sind häufig auch die Rechtsanwaltskosten für die Tätigkeit in steuerrechtlichen Verfahren zur Verteidigung im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren oder zu deren Vermeidung enthalten. Die Rechtsschutzversicherung trägt dann auch die Rechtsanwaltskosten für die Vertretung im Besteuerungsverfahren im Zusammenhang mit der Betriebsprüfung, während deren Verlauf ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde. Das gilt ebenso für die Vertretung im Besteuerungsverfahren wegen der Änderung von Steuerbescheiden als Folge des Vorwurfs der Steuerhinterziehung und schließt das Einspruchsverfahren und das gegebenenfalls noch notwendige finanzgerichtliche Verfahren mit ein.
Auch dann, wenn dem Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft - etwa einer GmbH - vorgeworfen wird, zugunsten der Gesellschaft Steuern hinterzogen zu haben, kann ein Versicherungsschutz zur Abwehr strafrechtlicher Konsequenzen bestehen.

Die Zusage der Rechtsschutzversicherung fordern wir für Sie an; nach Erteilung erfolgt die Abrechnung unserer Leistungen direkt mit der Versicherung. Informieren Sie uns daher gleich bei Kontaktaufnahme oder Mandatsbeginn über eine bestehende Rechtschutzversicherung und übermitteln Sie uns eine Kopie der Rechtsschutzpolice.

KOSTEN DER STEUERSTRAFVERTEIDIGUNG

Drei Faktoren bestimmen die Höhe des anwaltlichen Honars bei einer Steuerstrafverteidigung:
Umfang des Falles, dessen rechtliche Besonderheiten und Ihr Interesse am Ausgang des Strafverfahrens. Im Ergebnis ist damit der zielgerichtete Aufwand entscheidend, der für eine erfolgreiche Strafverteidigung notwendig ist.

Das Steuerstrafsachen ist ein besonderes Verfahren, das in Hinblick auf die Gebühren in großen Teilen der Abrechnung im Steuerrecht folgt: Dort ist die Vergütungsordnung der Steuerberater, die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) anzuwenden. Diese sieht etwa vor, dass der Umfang der Angelegenheit sich danach bestimmt, welche Steuerarten und wie viele Jahre betroffen sind. Das macht Sinn, den die Veranlagungsjahre, um die es geht, sind einzeln aufzuarbeiten; dadurch entsteht mehr Aufwand, als wenn es etwa nur um ein (Steuer)jahr geht. Auch ein komplexer steuerrechtlicher Sachverhalt, insbesondere mit Auslandsbezug, kann die rechtlichen Schwierigkeit ebenso erhöhen, wie die Abwehr berufsrechtlicher oder beamtenrechtlicher Konsequenzen.