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Steuerstrafrecht und Steuerstrafverteidigung Strafverteidiger im Steuerstrafverfahren
Vorwurf der Steuerhinterziehung oder des Steuerbetrugs:
Strafverteidigung im Steuerverfahren durch erfahrenen Steueranwalt
Das deutsche Steuerrecht ist komplex und wird nicht wirklich einfacher. Fehler passieren in der Gestaltung steuerlicher Sachverhalte und bei der Steuererklärung. Solange diese noch zu korrigieren sind, helfen wir Ihnen in der Auseinandersetzung und Klärung mit dem Finanzamt.
Aber auch dann, wenn Sie bereits Beschuldigter in einem Steuerstrafverfahren sind, lassen wir unsere Mandanten nicht alleine. Als Strafverteidiger im Steuerstrafverfahren beraten wir umfassend und helfen unseren Mandanten mit langjähriger Erfahrung und steuerlicher Kompetenz, den Sachverhalt aufzuklären und sowohl die strafrechtlichen, die wirtschaftlichen und nicht nicht zuletzt auch die persönlichen Konsequenzen zu minimieren.
Unsere Mandanten werden stets durch einen erfahrenen Fachanwalt für Steuerrecht persönlich beraten und gerichtlich vertreten.
Wie gehen wir vor?
Zunächst wird es immer darum gehen, Augenhöhe und Waffengleichheit mit der Steuerfahndung und der Straf- und Bußgeldsachenstelle des Finanzamtes herzustellen. Das gelingt nur mit persönlicher Erfahrung und Fachwissen.
Wir nehmen Akteneinsicht in die Ermittlungsakten für unsere Mandanten und verschaffen uns den notwendigen Überblick über den Verfahrensstand.
Zusammen mit dem Mandanten können dann die Konsequenzen aufgeklärt und im Rahmen einer Verteidigungsstrategie abgewogen werden.
Durch alle Phasen des Steuerstrafverfahrens begleiten wir unsere Mandanten persönlich. Wir stellen sicher, dass unsere Mandanten einen fairen Prozess erhalten und alle Aspekte, die für unseren Mandanten sprechen, im Verfahren auch berücksichtigt werden.