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Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in Heidelberg

Beratung und Vertretung

Wir sind Ihr Partner in allen Fragen zum Gesellschaftsrecht.
Ob es sich dabei um die Neugründung einer Gesellschaft, die Frage der richtigen Gesellschaftsform oder den Entwurf einer Gesellschaftssatzung handelt - wir beraten Sie fundiert und mit langjähriger Erfahrung.
Von uns erfolgreich beratene Gesellschaftsformen sind: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), sowie die oHG (offenen Handeslgesellschaft) und die Kommanditgesellschaft (KG, GmbH & Co. KG).

Bei der Beratung und Vertragsgestaltung berücksichtigen wir dabei als Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht stets auch die steuerlichen Gegebenheiten einer Gesellschaftsgründung. Die steuerlichen Umstände spielen aber auch dann eine Rolle, wenn es etwa um die Veräußerung eines Gesellschafteranteiles geht. Auch hier sind wir Ihr verlässlicher und erfahrener Partner, wenn es um die Verhandlung zwischen den Gesellschaftern, der Ermittlung eines Kaufpreises für die Gesellschaftsanteile und die vertragliche Gestaltung des Anteilsverkaufes geht.
Unsere gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Expertise umfasst auch die Umwandlung von Unternehmen, etwa nachdem Umwandlungsgesetz und Umwandlungssteuergesetz.

Besondere Erfahrung besitzen wir auch in der Beratung bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen medizinischer Berufe, etwa bei Berufsausübungsgemeinschaften (Gemeinschaftspraxis) oder Praxisorganisationgemeinschaften (Praxisgemeinschaft).

Einzelne Gesellschafter beraten wir bei Gesellschafterstreit, also dann, wenn es etwa um das Ausscheiden eines Gesellschafter, dessen Abfindung oder Vergütung geht.
Wir vertreten Ihre Gesellschafterrechte vor Gericht für Sie - etwa vor dem Landgericht Heidelberg oder Mannheim aber auch bundesweit.

Geschäftsführer von Gesellschaften finden in uns kompetente Ansprechpartner, wenn uns um Prüfung oder Geltendmachung ihres Geschäftsführeranstellungsvertrages geht.