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Gesellschaftsvertrag
Gesellschafterversammlung
Gesellschafterbeschluss
Unabhängig von der Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens: Die Niederschrift eines Gesellschaftsvertrages ist unablässig, teilweise sogar gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Während etwa eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) noch ohne eine solche Satzung auskommen mag, so geht es bei einer GmbH schon von Gesetzes wegen nicht „ohne“.
Auch ohne gesetzlichen Zwang ist es aber sinnvoll, in einem Gesellschaftsvertrag die Rahmenbedingungen schriftlich zu vereinbaren, die für die Begründung, die laufende Gesellschaft und auch deren Beendigung gelten sollen. Die Satzung stellt quasi die „Spielregeln“ dar, nach welcher die Gesellschafter bei Zweifelsfragen verfahren wollen.
Gesellschafterversammlung
So kommt es auch nicht selten vor, dass Gesellschafter bei ihrer regelmäßigen Gesellschafterversammlung bedeutende Entscheidungen - etwa zur Gewinnverteilung oder dem Ausschluss eines Gesellschafters – treffen wollen. Dann ist es bereits, dass der Modus festgelegt ist, nach dem die Gesellschafterversammlung einberufen und durchgeführt werden soll.
Gesellschafterbeschluss
Soll dann nach Köpfen oder der Höhe der Beteiligung abgestimmt werden? Welche Mehrheitsbeschlüsse können bei Streitfragen wie Gesellschafterdarlehen gefasst werden?
Um diese Fragen beantworten zu können, reicht oftmals der Blick in die Gesetze nicht mehr. Der Gesetzgeber hat gerade im Gesellschaftsrecht den Beteiligten die Freiheit aber auch Pflicht auferlegt, Ihre Belange nach ihren Vorstellungen - natürlich im Rahmen der Gesetze – selbst zu regeln. Gibt es solche Regelungen nicht oder wurde ganz auf eine Satzung - etwa bei einer GbR - verzichtet, so ist der Streit erfahrungsgemäß vorprogrammiert.
Das einzige Hilfsmittel in solchen Situationen ist ein fundierter, mit juristischem Sachverstand erstellter Gesellschaftsvertrag, der die Bedürfnisse und Verhältnisse der Gesellschafter widerspiegelt. Oder mit anderen Worten: Eine Gesellschaftssatzung, die praktikabel ist.
Als erfahrene Vertragsjuristen mit Spezialisierungen in Gesellschaftsrecht und Steuerrecht erarbeiten wir für Sie eine passgenaue Satzung. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die aktuellste Rechtsprechung im Bereich Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, sondern auch die persönlichen Belange der Gesellschafter. Regelmäßig gelingt uns dabei ein Vertragswerk, dass eine unverzichtbare Basis der Zusammenarbeit zwischen den Gesellschaftern untereinander, aber auch im Verhältnis zur Gesellschaft selbst bietet.
Falls Sie also beabsichtigen, ein Unternehmen zu gründen und sich nicht sicher sind, welche Rechtsform und Vertragsgestaltung die richtige ist, lassen Sie sich zunächst von uns in einem ersten Termin beraten. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch auch über die - überschaubaren – Kosten einer rechtlichen Unternehmensgründung, die zudem in den meisten Fällen steuerlich als Gründungskosten berücksichtigt werden können. Auch hierzu beraten wir Sie gerne mit unserem langjährigen Fachwissen.