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GmbH Gründung
Die GmbH kann durch Neugründung entstehen. Es kann aber auch ein in anderer Rechtsform bestehendes Unternehmen nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) in eine GmbH umgewandelt werden. So kann z.B. ein einzelkaufmännisches Unternehmen in eine Einmann GmbH umgewandelt werden. Es ist keine Mindestanzahl von Gesellschaftern vorgeschrieben.
Bei der Neugründung einer GmbH sind zunächst der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages und die Bestellung der Geschäftsführer notwendig.
Der Gesellschaftsvertrag muss mindestens Angaben über die Firma und den Sitz der Gesellschaft, den Gegenstand des Unternehmens, den Betrag des Stammkapitals und den Betrag der von jedem Gesellschafter zu leistenden Einlagen enthalten. Es ist empfehlenswert und üblich weitere Regelungen mit in den Gesellschaftervertrag aufzunehmen, die z.B. die Themen Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung, Gewinnverteilung, Geschäftsanteile, Kündigung und Wettbewerb betreffen.
Die Geschäftsführer melden die Gesellschaft mit notariell beglaubigter Unterschrift zum Handelsregister und Vorlage von Unterlagen an. Das Handelsregister prüft die gesetzlichen Eintragsvoraussetzungen, insbesondere ob die Gesellschaft ordnungsgemäß errichtet und angemeldet wurde. Durch die Eintragung der GmbH in das Handelsregister, entsteht die GmbH als juristische Person. Dann ist die GmbH Trägerin eigener Rechte und Pflichten.
Wir beraten und begleiten Sie auf dem Weg bis zur Eintragung Ihrer GmbH.