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Mediation

Mediation Gesellschaftsrecht

Mediation Gesellschaft

Mediation bei Gesellschafterstreit

Mediation im Arbeitsrecht

Wir helfen seit Jahren erfolgreich dabei, Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und in Arbeitsverhältnissen effektiv und nachhaltig beizulegen.
Dabei wenden wir alle verfügbaren Möglichkeiten an. Dazu zählt namentlich auch die Mediation. Sprechen Sie uns an, wie wir Ihnen auch bei aussichtslos erscheinenden Gesellschafterstreitigkeiten behilflich sein können.

Was ist Mediation?

Was eine Mediation ist, definiert § 1 Absatz 1 Mediationsgesetz, der den Begriff „Mediation“ als ein „...vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben“, definiert.
Die Mediation ist ein außergerichtliches, strukturiertes und freiwilliges Verfahren zwischen den Parteien, die vom Mediator als unabhängigen neutralen Dritten ohne Entscheidungsgewalt bei der einvernehmlichen Konfliktlösung unterstützt werden. Unter dem Begriff „strukturiertes Verfahren“ ist ein Verhandeln in Phasen, also in Schritten zu verstehen. Der Mediator unterstützt und führt die Parteien in den verschiedenen Phasen des Mediationsverfahrens, für das er verantwortlich ist. Als freiwilliges Verfahren kann die Mediation zu jedem Zeitpunkt einer Phase von den einzelnen Parteien beendet werden.

Grundlage des mediativen Prozesses sind die Bedürfnisse und Interessen der Beteiligten. Die Konfliktparteien versuchen bei der Mediation, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren jeweiligen Bedürfnissen und Interessen entspricht. Die Mediation zielt zunächst darauf ab, dass die Parteien ihre unterschiedlichen Bedürfnisse und Interessen besser verstehen. Dann werden von den Parteien konstruktive Lösungsvorschläge erarbeitet. Weiterhin zielt die Mediation darauf ab, dass für die Parteien konkrete, selbstbestimmte und einvernehmliche Lösungen, die für alle zufriedenstellend sind, erreicht werden. Denn nach Abschluss eines Mediationsverfahrens soll es keine verlierende Partei, sondern nur gewinnende Parteien geben.

Bezeichnend für das Mediationsverfahren ist, dass der Mediator keine Lösungen für die Parteien bietet, sondern die Parteien selbst solche Lösungen mithilfe des Mediators erarbeiten. Der Mediator ist ein Streithelfer ohne Entscheidungskompetenz. Die Parteien bestimmen den Inhalt der Einigung zur Lösung des Konflikts selbst. Der Mediator wirkt darauf hin, dass die Parteien sich in Kenntnis der Sachlage einigen und den Inhalt der Einigung verstehen. Kommt schließlich so eine Einigung zustande, wird am Ende der Mediation der Inhalt der verbindlichen Einigung in Form eines Protokolls festgeschrieben. Darüber hinaus kann der Inhalt der Einigung mithilfe des Mediators in eine ausformulierte Form gebracht werden. Bei uns Rechtsanwälten kann die Einigung dabei auf Wunsch der Parteien als vollstreckbarer Anwaltsvergleich nach § 796 a ZPO formuliert werden.