Anstellungsvertrag des Geschäftsführers

Automatische Beendigung des Anstellungsvertrages eines Geschäftsführers aufgrund Koppelungsvereinbarung?

Das OLG Karlsruhe hatte jüngst über einen Fall zu entscheiden, der die Frage nach einer Koppelung zwischen einem Geschäftsführeranstellungsvertrag und einem Abberufungsbeschluss der Gesellschaft betraf.
Im Anstellungsvertrag des Geschäftsführers war vorgesehen, dass ein Vertragsverhältnis mit der GmbH mit Abberufung durch die Gesellschafterversammlung per Zugang des Beschlusses enden sollte. Es war vereinbart, dass es dabei keine weitere Beendigungerklärung der Parteien bedürfe.
dieser Regelung hat das OLG Karlsruhe eine Absage erteilt. Das Anstellungsverhältnis kann nach Auffassung des Gerichts nicht durch die Abberufung des Klägers als Geschäftsführer automatisch beendet werden. Die Klausel widerspricht dabei § 622 Abs.5 Nr. 2 BGB. danach ist die Kündigung eines Dienstvertrages aus einem Grund, der lediglich kraft Vereinbarung zur vorzeitigen Auflösung des Vertrages berechtigt, nur unter Wahrung der aus dem gesetzlich ergebenden Mindestkündigungsfrist von vier Wochen möglich. Eine einzelvertragliche Kündigungsfrist von weniger als vier Wochen kann (jedenfalls im vorliegenden Fall) nicht vereinbart werden. Da § 622 BGB eine zwingende gesetzliche Vorschrift normiert, kann hiervon nicht abgewichen werden. Eine so genannte geltungserhaltende Reduktion ist damit auch nicht möglich, weil sich bei der Vertragsklausel um eine AGB handelt. Obwohl gemäß § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB die Regelungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht auf Verträge des Gebiets des Gesellschaftsrechtes Anwendung finden, wurde im vorliegenden Fall von einer Anwendbarkeit der AGB-Regelungen ausgegangen. Das OLG Karlsruhe stellte fest, dass die Bereichsausnahmeregelung des § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB im vorliegenden Fall nicht greift, weil der Anstellungsvertrag keinen unmittelbar mitgliedschaftsrechtlich geprägten - also gesellschaftsrechtlichen - Vertragstypus darstellt. Es handele sich bei dem Anstellungsvertrag des Geschäftsführers lediglich um ein rein schuldrechtliches Austauschverhältnis.
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.10.2016, 8 U 122/15)



Eingestellt am 03.02.2017 von S. Bastek
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