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Datenaustausch zur Steuerhinterziehung - die Zeit drängt
Die endgültige Liste der Staaten zum internationalen Finanzdaten-Austausch liegt für 2021 vor. Die Übermittlung wird ab dem 31.07.2021 nach einem vereinheitlichten Datensatz erfolgen. Daher ist eine zügige Weiterverfolgung durch das jeweilige Finanzamt bzw. Finanzamt für Steuerstrafsachen und die Staatsanwaltschaften zu erwarten.
Zu den Staaten, die am Austausch der Steuerdaten teilnehmen werden, gehört auch die Türkei. Von dort soll eine Übermittlung von Bankdaten ab dem 30.09.2021 erfolgen. Damit sind weitreichende Folgen für Bankkunden zu erwarten, weil die Angaben auch für den Abgleich von Sozialleistungen und insgesamt steuerstrafrechtlich verwendet werden können.
Zu den Staaten, die am Austausch der Steuerdaten teilnehmen werden, gehört auch die Türkei. Von dort soll eine Übermittlung von Bankdaten ab dem 30.09.2021 erfolgen. Damit sind weitreichende Folgen für Bankkunden zu erwarten, weil die Angaben auch für den Abgleich von Sozialleistungen und insgesamt steuerstrafrechtlich verwendet werden können.
Eingestellt am 30.06.2021 von S. Bastek
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