Einkommensteuer (EStG): Berücksichtigung von Kindergeld als Einkommen

BSG: Kindergeld nicht immer Einkommen im Sinne der Einkommensteuer

Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass Kindergeld auch für den Fall nicht als Einkommen der leistungsberechtigten Person zu berücksichtigen ist, wenn es nachweislich an das Kind weitergeleitet wird, das sich nicht in Ausbildung befindet und nicht im Haushalt der leistungsberechtigten Person lebt (BSG, Urteil v. 16.04.2013 – B 14 AS 81/12 R).

Hinweis: Der Bezug des Kindergeldes ist in steuerlicher Hinsicht u.a. in §§ 62 ff Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.

Fazit:

Geben Sie sich nicht mit jedem Bescheid des Finanzamtes zufrieden. Lassen Sie Ihren Einkommensteuerbescheid in Zweifelsfällen lieber durch uns prüfen und Einspruch gegen eine falsche Entscheidung einlegen.


Eingestellt am 03.04.2014 von S. Bastek
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