Steuerrecht: Entscheidung des BFH zu Fahrten zwischen der Wohnung und der Betriebsstätte bei Selbständigen

BFH Urt. v. 23.10.2014 - III R 19/13

Gesetzlich ist die Betriebsstätte nach § 4 V 1 Nr. 6 S. 1 EStG als der Ort definiert, an dem ein selbständig Tätiger seine Leistung gegenüber seinen Kunden erbringt.
Die für Arbeitnehmer geltenden Ausnahmen von den Abzugsbeschränkungen der Fahrtkosten gelten für gleichliegende Sachverhalte grundsätzlich auch bei Selbständigen. Das folgt aus der mit der Begrenzung des Fahrtkostenabzuges in § 4 V 1 Nr. 6 EStG angestrebten Gleichbehandlung des Betriebsausgabenabzugs bei Selbständigen mit dem entsprechenden Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern.
Im vorliegenden Fall ging es um Fahrtkosten einer selbständigen Musiklehrerin. Die von ihr geltend gemachten Fahrtkosten sind zum uneingeschränkten Betriebsausgabenabzug zuzulassen, soweit sie zwischen der Wohnung und ihren ständig wechselnden Beschäftigungsstätten zuzulassen, wenn keiner dieser verschiedenen Beschäftigungsstätten eine besondere zentrale Bedeutung zukommt.

(BFH Urt. v. 23.10.2014 - III R 19/13)



Eingestellt am 05.03.2015 von S. Bastek
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)