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Steuerrecht: Entscheidung des BFH zu Fahrten zwischen der Wohnung und der Betriebsstätte bei Selbständigen
BFH Urt. v. 23.10.2014 - III R 19/13
Gesetzlich ist die Betriebsstätte nach § 4 V 1 Nr. 6 S. 1 EStG als der Ort definiert, an dem ein selbständig Tätiger seine Leistung gegenüber seinen Kunden erbringt.
Die für Arbeitnehmer geltenden Ausnahmen von den Abzugsbeschränkungen der Fahrtkosten gelten für gleichliegende Sachverhalte grundsätzlich auch bei Selbständigen. Das folgt aus der mit der Begrenzung des Fahrtkostenabzuges in § 4 V 1 Nr. 6 EStG angestrebten Gleichbehandlung des Betriebsausgabenabzugs bei Selbständigen mit dem entsprechenden Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern.
Im vorliegenden Fall ging es um Fahrtkosten einer selbständigen Musiklehrerin. Die von ihr geltend gemachten Fahrtkosten sind zum uneingeschränkten Betriebsausgabenabzug zuzulassen, soweit sie zwischen der Wohnung und ihren ständig wechselnden Beschäftigungsstätten zuzulassen, wenn keiner dieser verschiedenen Beschäftigungsstätten eine besondere zentrale Bedeutung zukommt.
(BFH Urt. v. 23.10.2014 - III R 19/13)
Eingestellt am 05.03.2015 von S. Bastek
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