Steuerrecht: Erheblicher Anstieg bei Selbstanzeigen

Strengere Regelungen für steuerliche Selbstanzeigen ab 2015

Die schärferen Regelungen ab Januar 2015 für Selbstanzeigen werfen ihren Schatten voraus. Bis Ende Juni 2014 meldeten sich rund 22.500 Selbstanzeiger beim Fiskus.
Das bedeutet etwa eine halbe Milliarde Euro an Mehreinnahmen für die Länderkassen.

Damit zeichnet sich für 2014 ein Rekordzahl bei Selbstanzeigen ab. In Baden-Württemberg sind die meisten Anzeigen zu verzeichnen. In den ersten sechs Monaten waren es 5.167 Selbstanzeigen, im Vorjahreszeitraum 2.363.
Motiviert ist dieser Anstieg nicht nur durch die rechtliche Verschärfung ab 2015. Auch weitere CD-Käufe und der Druck auf die Schweizer Banken, ihre Praxis zu ändern, tragen hierzu bei.

Auch für geständige Steuersünder wird es ab Januar 2015 deutlich teurer, wenn sie mit einer Selbstanzeige straffrei davonkommen wollen. Die Strafverfolgungsverjährung wird auf zehn Jahre ausgedehnt.
Die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, wird von 50.000 auf 25.000 gesenkt. Bei höheren Beträgen wird zukünftig bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlages von 10% von einer Strafverfolgung abgesehen. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro werden 15% Strafzuschlag fällig, ab einer Million Euro sind es bereits 20%.
Neben dem hinterzogenen Betrag sind zukünftig auch die Hinterziehungszinsen in Höhe von 6% pro Jahr sofort zu entrichten.
Es dürfte wohl auf lange Sicht keinen besseren Zeitpunkt mehr geben, als jetzt noch in 2014 „reinen Tisch“ mit einer strafbefreienden Selbstanzeige zu machen. Vor diesen Realitäten sollte keiner die Augen verschließen, zumal eine Selbstanzeige mit fachlicher Hilfe zwar Geld, aber nicht die Freiheit kosten muss. Rechtsanwalt Steffen Bastek, LL.M. ist seit 2002 Fachanwalt für Steuerrecht und seit dieser Zeit mit Selbstanzeigen in täglicher Praxis befasst. Er prüft mit Ihnen sorgfältig alle Voraussetzungen und hilft Ihnen effizient und geradlinig, eine Strafbefreiung sicher zu erreichen.
Der Kommentar des steuerlichen Experten: „Sie werden anschließend wieder deutlich besser schlafen können“.


Eingestellt am 19.08.2014
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