Steuerstrafrecht und Kosten des Steueranwaltes

Wann sind die Kosten einer Strafverteidigung (Steueranwalt) absetzbar?

Die Frage, wann die Kosten, die etwa aufgrund eines Steuerstrafverfahrens entstanden sind steuerlich geltend gemacht werden können, wird uns als Steueranwälte häufig gestellt. Insbesondere dann, wenn diese Verteidigerkosten in Zusammenhang mit der in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit begangenen Tat - etwa als Geschäftsführer - oder Inhaber - verursacht wurden.
Der BFH hat in einer neuen Entscheidung von Dezember 2016 (BFH vom 16.12.16, VIII R 43/14) darauf hingewiesen, dass auch ein solcher beruflicher Zusammenhang durch eine private Veranlassung überlagert werden kann. Dann ist eine steuerliche Absetzbarkeit ausgeschlossen. Dieser private Zusammenhang dürfte insbesondere dann vorliegen, wenn die persönliche Bereicherung Tatgegenstand war. Das gilt auch dann, wenn sogenannte „gemischt“ veranlasste Kosten für die Strafverteidigung durch den Strafverteidiger und Steueranwalt vorliegen, die objektiv nicht aufgeteilt werden können (BFHE 227,1). Es wird im Einzelfall daher umso genauer zu prüfen sein, ob die vorgeworfene Tat ausschließlich und unmittelbar aus der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit heraus erklärt werden kann (BFH vom 16.04.2013, IX R 5/12).



Eingestellt am 21.06.2017 von S. Bastek
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)