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Steuerstrafrecht und Kosten des Steueranwaltes
Wann sind die Kosten einer Strafverteidigung (Steueranwalt) absetzbar?
Die Frage, wann die Kosten, die etwa aufgrund eines Steuerstrafverfahrens entstanden sind steuerlich geltend gemacht werden können, wird uns als Steueranwälte häufig gestellt. Insbesondere dann, wenn diese Verteidigerkosten in Zusammenhang mit der in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit begangenen Tat - etwa als Geschäftsführer - oder Inhaber - verursacht wurden.
Der BFH hat in einer neuen Entscheidung von Dezember 2016 (BFH vom 16.12.16, VIII R 43/14) darauf hingewiesen, dass auch ein solcher beruflicher Zusammenhang durch eine private Veranlassung überlagert werden kann. Dann ist eine steuerliche Absetzbarkeit ausgeschlossen. Dieser private Zusammenhang dürfte insbesondere dann vorliegen, wenn die persönliche Bereicherung Tatgegenstand war. Das gilt auch dann, wenn sogenannte „gemischt“ veranlasste Kosten für die Strafverteidigung durch den Strafverteidiger und Steueranwalt vorliegen, die objektiv nicht aufgeteilt werden können (BFHE 227,1). Es wird im Einzelfall daher umso genauer zu prüfen sein, ob die vorgeworfene Tat ausschließlich und unmittelbar aus der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit heraus erklärt werden kann (BFH vom 16.04.2013, IX R 5/12).
Eingestellt am 21.06.2017 von S. Bastek
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