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Überprüfung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Gegenwärtig häufen sich die Anfragen von Mandanten hinsichtlich der Überprüfung der Auskunftsersuchen der Steuerfahndung bei den Arbeitgebern. Ganz offensichtlich liegt hier momentan ein Prüfungsschwerpunkt, auf den das Finanzamt sein Augenmerk in besonderem Maße richtet. Besonders betroffen sind Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer regelmäßig längere Anfahrten und hohe Anzahl von Anwesenheitstagen angegeben haben. Aufgrund der Häufung der Fälle gehen wir davon aus, dass die nach Auskunftsersuchen vorliegenden Daten genauer geprüft werden und die Arbeitnehmer ein Schreiben des Finanzamtes erhalten.
Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten einer steuerlichen Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung. Damit aus dem Steuerverfahren kein Steuerstrafverfahren und eine Anschuldigung wegen Steuerhinterziehung wird.
Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten einer steuerlichen Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung. Damit aus dem Steuerverfahren kein Steuerstrafverfahren und eine Anschuldigung wegen Steuerhinterziehung wird.
Eingestellt am 11.05.2020 von S. Bastek
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