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Vertragsrecht: Auslegung eines Vertragsangebots
Entscheidung des BGH zur Auslegung eines Vertragsangebots nach Treu und Glauben (BGH, Urteil vom 14.05.2014 - VII ZR 334/12)
Der Empfänger eines Vertragsangebotes muss seinen von diesem Angebot abweichenden Vertragswillen in der Annahmeerklärung klar und unzweideutig zum Ausdruck bringen. Das gebieten nach der Rechtsprechung des BGH die Grundsätze von Treu und Glauben.
Wenn der Empfänger eines schriftlichen Angebots anstelle des ursprünglichen Textes die von ihm vorgenommenen wesentlichen Änderungen mit gleichem Schriftbild in den Vertragstext einfügt, so dass die Änderungen nur äußerst schwer erkennbar sind, erfüllt dies die Anforderungen an eine klar erkennbare Äußerung zur Abweichungen vom Vertragsangebot nicht. Das gilt insbesondere dann, wenn zudem in einem Begleitschreiben der Eindruck erweckt wird, der Empfänger habe das Angebot unverändert angenommen.
Konkret bedeutet die aktuelle Entscheidung des BGH, dass auch bei Austausch von Vertragsentwürfen auf Änderungen im Text ausdrücklich hingewiesen werden muss.
(zu BGH, Urteil vom 14.05.2014 - VII ZR 334/12)
Eingestellt am 27.06.2014 von S. Bastek
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