Werberecht: BGH beschränkt Unternehmen

BGH, Urteil vom 19.03.2014 - I ZR 185/12

Werbung von Unternehmen darf gesetzliche Verbraucherrechte nicht so darstellen, als ob es sich dabei um einen besonderen Service handelt. Zwei Druckerhersteller hatten über diese Frage gestritten; Vorinstanz war das OLG Hamm.

Das beklagte Unternehmen hatte mit folgendem Spruch geworben: «Sollten Sie mit einem Produkt nicht zufrieden sein, haben Sie eine 14-tägige Geld-Zurück-Garantie». Diese Werbung hielt das klagende Unternehmen aber für eine Selbstverständlichkeit, da ein solches Recht bei Fernabsatzgeschäften - etwa bei Kauf per Internet - schon gesetzlich vorgeschrieben ist.
Der BGH sah in dieser Werbeaussage damit auch eine «unzulässige geschäftliche Handlung». Bei Verbrauchern würde ansonsten der falsche Eindruck erweckt, eine solche gesetzliche Leistung sei ein freiwilliges, zusätzliches Angebot des Werbenden. Das gelte auch dann, wenn die irreführende Angabe nicht besonders hervorgehoben ist.



Eingestellt am 18.08.2014 von S. Bastek
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