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Informationen und anwaltliche Beratung zum Erbrecht in Heidelberg

Sie wollen ein Testament errichten oder eine bestehende Verfügung überprüfen lassen? Wir beraten Sie umfassend vor und nach dem Erbfall. In einem persönlichen und ausführlichen Gespräch klären wir Ihre Wünsche und persönlichen Verhältnisse und erörtern, inwiefern Handlungsbedarf für Sie besteht. Ergänzend beraten wir Sie rund um das Thema Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung und erstellen entsprechende Dokumente für Sie.
Als Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht dürfen Sie erwarten, dass wir Ihnen ebenfalls fundierten Rat zur Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer erteilen.

Sind Sie Erbe oder Vermächtnisnehmer? Dann helfen wir Ihnen bei der Berechnung und Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Sind mehrere Erben vorhanden, so unterstützen wir Sie oder die Erbengemeinschaft mit anwaltlicher Beratung bei der Auseinandersetzung des Erbes. Sie erhalten von uns alle rechtlichen Informationen, die Sie für eine zügige Abwicklung benötigen. Das betrifft etwa auch Fristen, die im Erbrecht höchst unterschiedlich ausgestaltet sind und erhebliche Folgen haben können. So ist etwa eine Ausschlagung des Erbes nur innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Kenntnis vom Erbfall möglich. Wir helfen Ihnen, keine Fristen zu verpassen.

Je nachdem, wo der Erblasser seinen letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte ist ein bestimmtes Nachlassgericht zuständig. In Heidelberg ist dies aber nicht – wie der Name vermuten lassen würde – das Amtsgericht oder Landgericht Heidelberg, sondern das Notariat als Nachlassgericht. Das Notariat ist daher auch für die Entgegennahme von Testamenten und für die Testamentseröffnung sowie die Erteilung von Erbscheinen selbst zuständig. In anderen Landesteilen und Bundesländern bestehen andere Zuständigkeiten. Um hier keine Fehler zu machen und wertvolle Zeit bei der Anzeige und Abwicklung eines Erbfalles zu verlieren, unterstützen wir Sie bei der Korrespondenz mit dem Nachlassgericht.

Nicht immer können sich die Erbbeteiligten einigen. Für den Fall eines Streits zwischen Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern vertreten wir Ihre Interessen auch vor den Gerichten.

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