Erfolgreiche Selbstanzeige nach § 371 Abgabenordnung: Wann kann sie zum Erfolg führen?

Einleitung:
Die Selbstanzeige nach § 371 der Abgabenordnung (AO) ermöglicht Steuerpflichtigen, ihre steuerlichen Verfehlungen offen und ehrlich darzulegen und damit eine Straffreiheit zu erlangen. Eine wirksame Selbstanzeige kann schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen verhindern und zu einer Entlastung der steuerlichen Belastungen führen. In diesem Artikel werden die Fälle beleuchtet, in denen eine Selbstanzeige erfolgreich sein kann und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

1. Vorsätzliche oder leichtfertige Steuerverkürzung:
Eine Selbstanzeige kann erfolgreich sein, wenn der Steuerpflichtige vorsätzlich oder leichtfertig seine steuerlichen Pflichten verletzt hat, beispielsweise durch nicht angegebene Einkünfte, falsche Angaben oder unvollständige Aufzeichnungen. Die Selbstanzeige ermöglicht es dem Steuerpflichtigen, seine Fehler zu korrigieren und den entstandenen Schaden wieder gutzumachen.

2. Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige:
Eine erfolgreiche Selbstanzeige erfordert, dass sie rechtzeitig erfolgt, bevor die Steuerbehörden von den steuerlichen Verfehlungen Kenntnis erlangen. Es ist wichtig, dass der Steuerpflichtige die Selbstanzeige erstattet, bevor eine steuerliche Prüfung oder Ermittlungen durch die Behörden eingeleitet werden. Die rechtzeitige Abgabe der Selbstanzeige zeigt den Willen zur Kooperation und zur Aufarbeitung der steuerlichen Angelegenheiten.

3. Vollständige Offenlegung der steuerlichen Vergehen:
Eine erfolgreiche Selbstanzeige erfordert eine vollständige Offenlegung aller steuerlichen Vergehen. Der Steuerpflichtige muss sämtliche relevanten Informationen und Daten über seine steuerlichen Verfehlungen wahrheitsgemäß und vollständig angeben. Die Selbstanzeige sollte alle nicht angegebenen Einkünfte, Vermögenswerte oder unrichtigen Angaben umfassen, um eine umfassende Aufarbeitung zu ermöglichen.

4. Nachzahlung der hinterzogenen Steuern:
Ein wesentlicher Aspekt einer erfolgreichen Selbstanzeige ist die vollständige Nachzahlung der hinterzogenen Steuern inklusive der fälligen Zinsen. Der Steuerpflichtige sollte die entstandene Steuerschuld unverzüglich begleichen, um den finanziellen Schaden für die öffentlichen Finanzen auszugleichen. Die vollständige Begleichung der Steuerschuld ist ein entscheidender Schritt zur Wiedergutmachung der begangenen Verfehlungen.

5. Glaubhaftes Bemühen um Wiedergutmachung:
Eine erfolgreiche Selbstanzeige erfordert ein glaubhaftes Bemühen zur Wiedergutmachung. Das setzt die Zahlung der rückständigen Steuer als auch zukünftige Steuerehrlichkeit voraus, die sich etwa in der pünktlichen Abgabe von Steuererklärungen zeigt.



Eingestellt am 06.06.2023 von S. Bastek
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