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Gesellschafterstreit

Streit zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern

Nicht selten kommt es zwischen Gesellschaftern einer GmbH oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu Streitigkeiten. Auslöser eines solchen Streits unter Gesellschaftern ist oftmals ein Wechsel im Bestand der Gesellschafter oder der Geschäftsführung. Grund für einen Konflikt können aber auch Fragen zur Auslegung des Gesellschaftsvertrages sein, etwa wenn es um die Einberufung und Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung geht.

Streit über Gesellschaftsvertrag

Dabei tritt oft zutage, dass ein Gesellschaftsvertrag überhaupt nicht (im Falle der GbR) oder nur in zeitlich sehr überholter Form besteht. Gesellschaftsverträge, die seit der Gründung der GbR oder GmbH seit den 1960er,1970er oder 1980er Jahren nicht mehr geändert wurden, sind dabei keine Seltenheit. Oftmals gibt es auch keine chronologische Dokumentation der in den Jahren getroffenen Gesellschafterbeschlüsse. Diese Situation macht eine objektive Auseinandersetzung nicht einfacher. Aber auch dann, wenn eine lückenlose Dokumentation der Gesellschafterbeschlüsse und Änderungen an der Satzung der Gesellschaft erfolgt ist, wird die Diskussion über das Ausscheiden eines Gesellschafters oder etwa auch die Gewinnverteilung in emotional aufgeladener Atmosphäre geführt.
Wir kennen die Konfliktherde aus jahrelanger anwaltlicher Erfahrung und wissen, wie man Lösung herbeiführt, die alle Beteiligte zu „Gewinnern“ macht. Im Vordergrund stehen dabei unsere Bemühungen, zunächst eine außergerichtliche Lösung zu finden. Dabei wenden wir bei Beauftragung durch alle Beteiligten auch Grundsätze der rechtlichen Mediation und der Schlichtung an. Voraussetzung dafür ist aber die Bereitschaft der Konfliktparteien, eine Lösung auf dieser Ebene finden zu wollen: Zu einem solchen Konsens oder Vergleich kann keiner gezwungen werden. Allerdings bietet sich zumindest der Versuch einer außergerichtlichen Einigung bereits aus Kostengründen an.

Streit in der Gesellschafterversammlung

Sofern der Konflikt nicht (mehr) außergerichtlich lösbar ist, vertreten wir unsere Mandantin im Gesellschafterstreit oder im Streit der Gesellschaft mit dem Geschäftsführer selbstverständlich auch gerichtlich. Dabei kann es etwa auch darum gehen, dass ein Gesellschafter aus der Gesellschaft hinausgekündigt oder hinausgedrängt werden, oder eine gegenseitige Blockade der Gesellschafter oder Geschäftsführer beseitigt werden soll. Oftmals wird dann ein schnelles Handeln erforderlich sein. Mit einer einstweiligen Verfügung kann dann gegebenenfalls durch uns verhindert werden, dass die Gesellschaft oder der von uns vertretene Gesellschafter wirtschaftlichen Schaden nimmt.
Als versierte Rechtsanwälte im Gesellschaftsrecht sind wir dabei im Gesellschafterstreit Ihre engagierten Interessenvertreter und Konfliktmanager der Gesellschaft.