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Selbstanzeige Steuerhinterziehung
Beratung und Vertretung im Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Heidelberg, Mannheim und Umgebung durch Fachanwalt
Im Steuerstrafrecht bieten wir Ihnen umfassende Expertise und Erfahrung. Als Fachanwalt für Steuerrecht mit mehr als 20 Jahren Berufserfahrung berät Sie Rechtsanwalt Steffen Bastek, LL.M. zu den Schwerpunkten:
- Abwehr des Vorwurfs der Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
- Strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO)
- Interessenvertretung gegenüber der Steuerfahndung
- Strafverteidigung und Vertretung im Steuerstrafverfahren
- Verhandlung mit der Finanzverwaltung
- Tatsächliche Verständigung
- Beratung zu allen Fragen der Abgabenordnung (AO)
Vorwürfe im Bereich des Steuerstrafrechts erhalten schnell existenzielle Bedeutung. Eine schnelle Terminsvergabe und persönliche Beratung im Gespräch mit Ihnen ist uns daher enorm wichtig. Wir klären umgehend Versäumnisse und sprechen mit Ihnen über eine Strategie, etwa die Möglichkeit einer Nacherklärung von Steuern oder einer strafbefreienden Selbstanzeige.